Benutzerordnung
Der V.E.B. Freie Brandstiftung hat in seiner Sitzung am 29. November 1998 die folgende Benutzerordnung für die Asphalt Bibliotheque beschlossen.
§1 Definition
Asphalt Bibliotheque ist jede öffentliche Straße oder Platz.
§2 Aufgaben
Aufgabe der Asphalt Bibliotheque ist es, seine Benutzer mit der für Forschung, Lehre, Studium und Unterhaltung benötigten Literatur zu versorgen.
§3 Benutzerkreis
Die Asphalt Bibliotheque steht grundsätzlich allen Personen zur Verfügung. Es gilt der Grundsatz: Wer findet, der sucht.
§4 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
§5 Zettelaneignung
Herrenlose Informationsträger werden von dem Aufleser i.S. von §958 I BGB (der Bundesrepublik Deutschland) zugeeignet.
§6 Präsenzbestand
Ist der Informationsträger offensichtlich für eine dritte Partei bestimmt, so wird er dem Präsenzbestand zugerechnet.
Der Aufleser darf sich davon eine Fotokopie anfertigen, wenn er so bald wie möglich entweder das Original oder nach Ermessen auch die Kopie an den Fundort zurückbringt.
§7 Leihscheine
Der entliehene Präsenzzettel ist für die Dauer der kurzfristigen Leihe durch einen ordnungsgemäß ausgefüllten Leihschein zu ersetzen.
§8 Sammeln
Legen Sie eine eigene Sammlung von Fundzetteln an. Treffen Sie sich regelmäßig mit anderen Asphaltbibliothequearen und Asphaltbibliothequearinnen und tauschen Sie Ihre Informationen aus.
§9 Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt am 18. Dezember 1998 in Kraft.
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